Fachgerechte Stilllegung und Entsorgung
Wichtig:
Die Stilllegung einer Heizöl-Tankanlage ist gemäß "Brandenburgischem Wassergesetz" anzeigepflichtig!
Die Untere Wasserbehörde behält sich vor, die Stilllegung durch einen zugelassenen externen Sachverständigen nach VAwS anzuordnen (i.d.R. wenn die Anlage nie durch einen Sachverständigen geprüft wurde oder sich der Standort in einer Wasserschutzzone befindet.)
Unserer Leistungen als Fachbetrieb für Sie:
-> Stilllegungsanzeige an das zuständige Umweltamt
-> Demontage und Reinigung der Öltanks
-> Fachgerechte Entsorgung des Ölschlamms und der Tanks
-> Stilllegungs- und Fachbetriebsbescheinigung zur Vorlage beim Umweltamt