Definition Sachkundiger (Auszug aus der DIN 1999-100):
"Als sachkundig werden Personen des Betreibers oder beauftragter Dritter angesehen, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicher stellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen." (Nachweis: Schulung und Zertifikat)
Sachkundelehrgänge führen wir auf Anfrage
und bei ausreichender Teilnehmerzahl hier vor Ort in Neuruppin durch.
Gruppenschulungen können nach Absprache auch beim Kunden vor Ort durchgeführt werden.
Alle Teilnehmer erhalten den
"Sachkundeachweis zur Eigenüberwachung von Ölabscheidern gemäß DIN 1999-100".
Anfragen telefonisch, per Mail oder Kontaktformular möglich.